VERORDNUNG (EG) Nr. 715/2007
Wenn Fahrzeughersteller mit Abschalteinrichtungen tricksen, ist keinerlei Anteil von (krimineller) Pfiffigkeit, Findigkeit oder Kreativität im Spiel.
Wenn Fahrzeughersteller mit Abschalteinrichtungen tricksen, ist keinerlei Anteil von (krimineller) Pfiffigkeit, Findigkeit oder Kreativität im Spiel.