CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Am 11. April 2017 beschliesst der Bundestag das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, das große Unternehmen wie VW zu einer nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet.

Ab dem Geschäftisjahr 2017 haben Nachhaltigkeitsberichte von VW deshalb nicht mehr den unverbindlichen Charakter einer Werbeschrift. Zukünftige Nachhaltigkeitsberichte von VW dürfen auch nicht mehr willkürlich in der Versenkung verschwinden.

So regelt §289b „Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung, Befreiungen“, dass eine Veröffentlichung auf der Internetseite einer Kapitalgesellschaft für die Mindestdauer von 10 Jahren verfügbar sein soll.

Damit sollte der Nachhaltigkeitsbericht 2017 von VW der erste sein, der dauerhaft verfügbar bleiben muss.

Das Gesetz wurde vielleicht von den Medien kaum beachtet, aber im Bundestag umso kontroverser diskutiert. Das lässt sich hier auf den Seiten des Bundestags nachvollziehen.

Zum Gesetzestext. Zur Pressemeldung des BMJV mit hilfreicher Linksammlung. Die Bundesregierung erklärt das Gesetz auf den Seiten  csr-in-deutschland.

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